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Corona Spezial
Der Bayerische Ministerrat hat die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden und von weitergehende Maßnahmen (der so genannten Hotspotregelung) keinen Gebrauch zu machen, da diese nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist.
Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnugn in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.
Folgene "Basisschutzmaßnahmen" werden darin vorgeschrieben:
- Maskenpflicht (FFP2) nur noch in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen (wie Pflegeheime und Krankenhäuser) und im ÖPNV
- Regelmäßige Testungen in Schulen
- Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen
- Allgemeine Hygienemaßnahmen (Abstand, Tragen medizinischer Masken, allgemeine Hygienekonzepte) werden empfohlen, sind aber freiwillig
Für Büchereien gilt daher: Sowohl der reguläre Ausleihbetrieb als auch Schulbesuche können ab dem 3. April ohne Auflagen durchgeführt werden.
Bitte helfen Sie uns dabei, unsere Bücherei als einen offenen Ort zu erhalten. Deshalb wünschen wir uns, dass auch weiterhin ein paar Hygiene-Regeln eingehalten werden, wie das Tragen einer Maske, das Desinfizieren der Hände und ein allgemeines Abstandhalten, um uns gegenseitig zu schützen. Wir hoffen diesbezüglich auf Ihr Verständnis.